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ap_50766_img_0658_blind_montage_2Deutschland gibt sich gern als besonders behindertenfreundlicher Staat. Deshalb gibt es hierzulande ein Behindertengleichstellungsgesetz und ein Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz. Außerdem gewährt das Sozialgesetzbuch IX ausdrücklich Selbstbestimmung und Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Auch das Grundgesetz predigt seit 1994: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“. Eine Ansicht, die in den Köpfen der Menschen jedoch keinen Platz zu finden scheint. Den Rest des Beitrags lesen »

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