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ap_20045_pict0516Der Zusammenbruch der Deutschen Demokratischen Republik liegt nun fast zwanzig Jahre zurück, doch ihre Aufarbeitung ist längst nicht abgeschlossen. Im Einigungsvertrag von 1990 wurde sie noch ausdrücklich gefordert, doch die Realität sieht anders aus. Ehemalige Stasi-Mitarbeiter verklagen Zeitungen, Verlage und ihre einstigen Opfer – aus Resozialisierungsgründen. Die einstigen Spitzel verlangen nach Ruhe und das mit richterlichem Beschluss. Es geht um die Streichung ihrer Klarnamen aus der Historie. So entschied das Landgericht Berlin, dass es sich bei eben jenen Klarnamen um eine „identifizierbare Berichterstattung“ handele und statuierte damit das Hauptargument der Stasi-Kläger – die ungeklärte Grundsatzfrage der Identifizierung. Den Rest des Beitrags lesen »

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